Martin Schmid

Rechtsanwalt für Zahnmedizinrecht

Das Leistungsangebot  

Für Patienten 

Betroffen sind folgende Gebiete des Zahnmedizinrechts:

  • Prüfung und - nur bei Erfolgsaussichten - erneut vertiefte Prüfung durch Gutachterkommissionen oder gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld usw. bei Behandlungs-, Aufklärungs-, Diagnose-, Befunderhebungs- und organisatorischen Fehlern in den Fachbereichen
  1. CMD (Craniomandibuläre Dysunktion)
  2. Experimentielle Zahnheilkunde
  3. Implantologie
  4. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (incl. Dysgnathiechirurgie)
  5. Oralchirurgie (Extraktionen, einfache Osteotomien)
  6. Zahnerhaltung (KONS)
  7. Zahnersatz (Brücken, Kronen, Onlays, Inlays, Veneers usw.)


Für Zahnärzte, Zahnpraxen und Zahnkliniken 



  • Spiegelbildlich Beratung in allen zahnmedizinrechtlichen Angelegenheiten der benannten Fachbereiche
  •  Komplett ausgelagerte Rechtsabteilung, aber auch Einzelfallberatung 

Kein rechtlich relevantes Schriftstück sollte unterzeichnet werden usw., bevor ich darüber geschaut habe. Betroffen sind Randbereiche wie Miet-, Leasing-, Arbeitsverträge sowie alles, was in der Zahnarztpraxis täglich so anfällt - Inkasso eingeschlossen.

Hierbei erfolgt in Randgebieten des Deutschen Rechts wie etwa Markenrecht oder Wettbewerbsrecht, sofern erforderlich, die Hinzuziehung von Fachleuten aus einem großen Netzwerk. 

Viele missliche Sachlagen, in denen ich täglich Zahnärzte sitzen sehe, wären  bei einer kompetenten Erstberatung sofort vermieden worden.

Gönnen Sie sich  - gerade als kleine oder mittlere Zahnarztpraxis bzw. Zahnklinik - den Luxus einer Rechtsabteilung, wo immer Sie ansässig sind (siehe online-Kanzlei). Der Aufwand für Sie ist viel geringer als Sie denken. 

Beispiel: Wann haben Sie zuletzt Ihre Risikodokumentation und die Aufklärungsformulare prüfen lassen? Das Einfallstor für Haftungsklagen überhaupt.

Das Büro