Martin Schmid

Rechtsanwalt für Zahnmedizinrecht

Was zu tun ist damit alles startet

 

  Ich brauche zuerst einmal und auch auf lange Zeit nur wenige Dinge:

       Auf Patientenseite

  • Informationen über den Sachverhalt, d.h. folgendes (und zunächst nur das):
  • Im Prozess 
  • Klageschrift samt Unterlagen und vorgerichtlicher Rechtsverkehr
  • Im vorprozessualen Fall
  • das vorgerichtliche Anschreiben der Gegenseite oder Ihr Schreiben an die Gegenseite
  • eventuell bereits vorhandene Gutachten
  • Sie erhalten ein kleines Anschreiben zum Ausfüllen der relevanten Punkte und ggf. eine Vollmacht.

       Auf Arztseite

  • dasselbe.

Senden Sie mir einfach eine Mail zur ersten Kontaktaufnahme. Es ist alles ganz einfach. Ich weigere mich, einfache Dinge sinnlos zu verkomplizieren.

Ich werte alles schnellstens aus und melde mich sodann telefonisch zur Besprechung, ob und wenn ja wie weiter vorgegangen wird. In Kürze bieten wir auch Videokonferenzen per SKYPE an. 

Sollte sich die Rechtsangelegenheit wider Erwarten zu einem langen Gerichtsprozess entwickeln, sende ich zur kurzen, mündlichen Verhandlung, zu der schon alles ausgeschrieben sein muss - und sein wird -, einen sachkundigen Vertreter, da ich nicht für eine halbe Stunde Sitzungszeit quer durch Deutschland reisen kann. 

Dieser sog. Unterbevollmächtigte ist haargenau über den Fall und die weitere Vorgehensweise informiert und schliesst z.B. keine unwiderruflichen Vergleiche ab oder trifft andere, nicht mehr korrigierbare prozessentscheidende Erklärungen, ohne, dass ich Weiteres erfahre und mit Ihnen besprechen kann. 

Dies ist übrigens auch in der Regel bei Kollegen nicht der Fall, die Unterbevollmächtigung wird fast immer vorgezogen. Zu Recht, denn Sie bietet ausser für mich - ich verdiene die sog. Gerichtsgebühr nicht - Ihnen nur Vorteile.